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Rechtliches
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Artenschutz,
Verordnungen und Pflichten
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Seit 1976 regelt das sogenannte "Washingtoner
Artenschutzübereinkommen" den Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten auf
internationaler Ebene. Alle mediterranen Landschildkröten gehören dem höchsten
Schutzstatus (Anhang I) an. In Europa gilt seit 1976 die Artenschutzverordnung
EG Nr. 338/97, welche den Handel von geschützten Arten regelt. Der Schutzgrad
wird in vier Anhänge unterteilt (A bis D) - die mediterranen Landschildkröten
gehören dem Schutzstatus A (vom Aussterben bedrohte Arten) an.
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Grundsätzlich
gilt für alle geschützten Arten, dass die Haltung sowieso jeder Zu- und Abgang
der zuständigen Behörde unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden muss. Die
in Anhang A gelisteten Arten dürfen nur mit den gelben EG-Bescheinigungen oder
den noch vor Juni 1997 gültigen blauen CITES-Bescheinigungen abgegeben bzw.
aufgenommen werden.
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Auch
heute noch sind unzählige adulte Landschildkröten nicht ordnungsgemäß
angemeldet, sei es aus Unwissenheit oder Faulheit der Halter. Mit einer solchen
Einstellung ist man jedoch schnell im Visier der Behörden und hat mit Strafen
zu rechnen - auch Unwissenheit schützt nicht davor!
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Zusammenfassend
heißt dies ...
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die Haltung einer geschützten Tierart, wie es z. B. alle mediterranen
Landschildkröten sind, muss der zuständigen Behörde, wie schon oben erwähnt,
schriftlich und unverzüglich mitgeteilt werden. Dies ist also notwendig, wenn
Sie eine Landschildkröten nachziehen, kaufen, tauschen, erben oder geschenkt
bekommen oder sie ein Fundtier nach erfolgloser Besitzersuche in ihre
artgerechte Obhut nehmen möchten. Auch Abgänge aller Art (Verkauf, Tausch,
Schenkung und Tod) müssen genau wie die Zugänge gemeldet werden!
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Beim
Kauf einer mediterranen Landschildkröte ist also unbedingt darauf zu achten,
dass Sie eine gelbe EG-Bescheinigung und die dazugehörige Fotodokumentation
erhalten! Andernfalls sehen Sie vom Kauf ab!
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Kennzeichnung
durch Fotodokumentation
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Seit
Januar 2001 besteht die Pflicht, die unter Anhang-A aufgeführten Arten zu
kennzeichnen, um eine eindeutige Identifizierung vornehmen zu können. Diese
Kennzeichnung kann heute neben dem ab 500g möglichen Mikrochip-Transponder auch
mit der Fotodokumentation durchgeführt werden. Dabei wird bei Tieren unter 500g
in einjährigen Abständen jeweils ein Bild des Rückenpanzers und des
Bauchpanzers (in Farbe, bildfüllend und in guter Qualität) der
Fotodokumentation angehangen. Ab einem Gewicht von 500g reicht ein Abstand von 5
Jahren zwischen den Aufnahmen aus.
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Die
für die Fotodokumentation notwendigen Farbfotos sind in einem bildfüllenden
Format (13 x 9 cm), senkrecht von oben und in guter Qualität anzufertigen.
Besonders wichtig ist, dass keine Reflexionen durch den Einsatz eines Blitzes
entstehen und die einzelnen Nähte des Bauchpanzers deutlich zu erkennen sind.
Auch die Färbung der Schilde muss zu erkennen sein, nicht zuletzt deshalb,
damit einem selbst Zuordnung von Tier zu Bescheinigung möglich ist, d. h. die
zu fotografierenden Exemplare müssen gesäubert und abgetrocknet sein. Kleiner
Tipp: Versuchen Sie die Foto möglichst dann anzufertigen, wenn die Tiere
inaktiv sind, sprich früh morgens oder abends, denn voll aktive Schildkröten
lassen sich meist nicht für ein Foto-Shooting begeistern. Um anhand der Fotos
die Größe des Tieres erkennen zu können, ist es notwendig, einen Zollstock
daneben zu legen oder das Tier auf einer Karounterlage abzulichten.
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Unter
folgendem Link finden Sie eine Liste aller zuständigen Behörden in
Deutschland:
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